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Beide Felder braucht nur der XRechnung-Export, nicht die PDF-Rechnung: Käuferreferenz (BT-10) und elektronische Adresse des Käufers (BT-49) sind dort Pflicht, im UStG kommen sie gar nicht vor. Bei Behörden ist die Käuferreferenz die Leitweg-ID, im B2B-Geschäft genügt meist die Bestell- oder Auftragsnummer.

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Pflichtangaben-Prüfung

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Rechnung schreiben, ohne etwas zu übersehen

Oben ausfüllen, rechts sehen Sie die fertige Rechnung. Die Prüfspalte sagt Ihnen in Echtzeit, welche gesetzliche Pflichtangabe noch fehlt – bevor die Rechnung beim Kunden liegt. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Installation.

Warum drei verschiedene Regelwerke?

Weil es nicht einen Katalog an Pflichtangaben gibt, sondern drei. Das ist der häufigste Irrtum beim Rechnungschreiben: Viele Vorlagen und Anleitungen prüfen stur gegen § 14 UStG und melden dadurch Fehler, die gar keine sind – oder übersehen echte.

Ihre SituationEs giltBesonderheit
Regelfall§ 14 Abs. 4 UStG Alle zehn Pflichtangaben, inklusive fortlaufender Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt
Rechnung bis 250 € brutto§ 33 UStDV Nur vier Angaben. Empfängeranschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt sind nicht nötig
Kleinunternehmer nach § 19 UStG§ 34a UStDV Eigener Katalog: Empfängeranschrift ist Pflicht, Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt dagegen nicht

Das Werkzeug erkennt Ihre Situation automatisch und zeigt bei jeder Prüfzeile den Paragrafen an, auf dem sie beruht. Alle Angaben sind gegen die amtlichen Fassungen auf gesetze-im-internet.de geprüft.

Achtung: Viele Rechnungsvorlagen sind seit 2025 veraltet

Zum 1. Januar 2025 wurde § 19 UStG neu gefasst. Der Umsatz eines Kleinunternehmers ist seither ausdrücklich steuerfrei – vorher hieß es, die Steuer werde „nicht erhoben“. Damit ist auch der Hinweis auf der Rechnung ein anderer: Nach § 34a Nr. 5 UStDV braucht es einen Hinweis darauf, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.

Verbreitete Formulierungen wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ bilden die alte Rechtslage ab. Wer eine Word-Vorlage aus 2023 weiterbenutzt, schreibt sie bis heute mit. Dieses Werkzeug setzt automatisch die aktuelle Formulierung ein.

Ihre Daten verlassen Ihren Browser nicht

Rechnungen enthalten Kundennamen, Adressen und Beträge. Die meisten Online-Rechnungstools laden diese Daten auf einen Server. Dieses hier nicht: Es besteht aus einer einzigen Datei, die vollständig in Ihrem Browser läuft. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Anmeldung und keine Datenübertragung. Ihre Eingaben liegen im lokalen Speicher Ihres Browsers.

Das hat eine praktische Kehrseite, die man wissen muss: Wenn Sie die Browserdaten löschen, sind auch Ihre Eingaben weg. Nutzen Sie deshalb die Schaltfläche „Sichern“ – sie legt alles als Datei auf Ihrem Rechner ab.

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Im Regelfall verlangt § 14 Abs. 4 UStG zehn Angaben: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende und einmalig vergebene Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, bei Grundstücksleistungen an Privatpersonen ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht sowie bei Abrechnung durch den Empfänger die Angabe „Gutschrift“.

Welche Angaben braucht eine Rechnung unter 250 Euro?

Bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto genügen nach § 33 UStDV vier Angaben: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz.

Wichtig: Diese Erleichterung gilt nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Fernverkauf oder Reverse-Charge (§§ 3c, 6a, 13b UStG). Dafür gibt es oben einen eigenen Schalter.

Wie muss der Kleinunternehmer-Hinweis lauten?

Er muss deutlich machen, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a Nr. 5 UStDV). Das Werkzeug schreibt: „Für diese Lieferung oder sonstige Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.“ Ein Kleinunternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen – sonst schuldet er sie nach § 14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt, auch wenn er sie nie vereinnahmt hat. Im Kleinunternehmer-Modus ist die Steuerauswahl deshalb gesperrt.

Braucht eine Kleinunternehmerrechnung eine fortlaufende Nummer?

Gesetzlich nicht: § 34a UStDV führt sie nicht auf. Die vollständige Anschrift des Empfängers ist dagegen auch bei kleinen Beträgen Pflicht, weil die 250-€-Erleichterung hier nicht greift. Für die eigene Buchführung ist eine lückenlose Nummerierung trotzdem sinnvoll.

Ab wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Ob die Regelung für Sie günstig ist, hängt von Ihrer Situation ab – das ist eine Frage für Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

Kostet das Werkzeug etwas?

Nein. Alle Funktionen sind kostenlos und vollständig nutzbar – Rechnungen schreiben, die Pflichtangaben-Prüfung, eigenes Logo, Kundenliste, PDF-Export sowie XRechnung und ZUGFeRD. Es gibt keine Anmeldung, keine Testphase, keine Werbung und keine Bezahlfunktion.

Das Werkzeug ist ein privates Projekt. Wenn daraus einmal ein kostenpflichtiges Angebot werden sollte, steht das vorher deutlich auf dieser Seite.

Kann ich damit E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) erstellen?

Beides, ja. Das Werkzeug erzeugt wahlweise

Beides ist mit den amtlichen Prüfwerkzeugen getestet: das PDF mit veraPDF (Ergebnis: PDF/A-3B bestanden), die Rechnungsdaten mit dem KoSIT-Validator (Ergebnis: „acceptable“) – geprüft für Regelbesteuerung, Kleinunternehmer und Gutschriften.

Wer das überhaupt braucht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand greift ab 2027 für größere und ab dem 1. Januar 2028 für alle im inländischen B2B-Bereich. Dauerhaft befreit sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Rechnungen an Privatpersonen und Beträge bis 250 €.

Offline benutzen

Das gesamte Werkzeug ist eine einzige Datei. Sie können sie herunterladen und danach ohne Internet benutzen – auf dem Rechner, auf einem USB-Stick, im Keller ohne Empfang. Es wird nichts nachgeladen, weil es nichts nachzuladen gibt.

⬇ Werkzeug herunterladen (eine HTML-Datei, ca. 285 KB) – danach per Doppelklick öffnen.

Datenschutz

Rechtlicher Hinweis: Dieses Werkzeug erstellt Rechnungen und prüft formale Pflichtangaben nach § 14 UStG, § 33 UStDV und § 34a UStDV. Es ist keine Buchhaltungssoftware und ersetzt keine Steuerberatung. Für die GoBD-konforme Aufbewahrung Ihrer Rechnungen sind Sie selbst verantwortlich. Sonderfälle wie Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen, Differenzbesteuerung oder Anzahlungsrechnungen werden nicht geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist stets der Gesetzestext.

RechnungsCheck Pro

Die kostenlose Version kann alles, was eine rechtssichere Rechnung braucht. Pro entfernt den Hinweis am Seitenende und ergänzt:

  • Eigenes Logo auf der Rechnung
  • Kundenliste – Stammkunden einmal anlegen, dann auswählen
  • Rechnungsarchiv mit automatischer Dublettenprüfung der Rechnungsnummern
  • Kein Hinweis „Erstellt mit RechnungsCheck“ auf Ihren Rechnungen

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